Vorschriften

Empfohlene Wohnung

Einzimmerwohnung im vierten Stock im modernen Gebäude mit Klimaanlage und Tiefgarage im Stadtzentrum nur 260 m vom Marktplatz entfernt.  Völlig und modern ausgestattet.

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Ordnungsvorschriften

ALLGEMEINE INFORMATIONEN:

Just In Apart ("JIA") ist ein Name von Dienstleistungen, die durch die Firma AQUARIUS Robert Nowakowski geführt wird.

Mindest Aufenthaltsfrist:

  • Standarte Wohnung - 2 Nächte
  • Ausgewählte Wohnung mit grösserer Fläche - 4 Nächte
  • Ausgewählte Wohnung zugänglich für eine Nacht mit extra Zahlung

Unterkunft:

Anmeldung:       ab 16:00 Uhr

Ausmeldung:     bis 12:00 Uhr

Buchungsvoraussetzungen: Anzahlung in Höhe von 30% des  Gesamtpreises zahlbar vor Anreise durch Banküberweisung oder bar.

Grundaufräumen:  NUR NACH ABREISE

Zusätzliches Aufräumen: MIT EXTRA ZAHLUNG

Wasser, Strom, Heizung:   IKLUSIVE

Schlüsselübergabe:   AN DER REZEPTION

Haustiere:   NICHT GESTATTET/AUSGEWÄHLTE WOHNUNUNGEN - JA, NACH VEREINBARUNG

Rauchen:    NICHT GESTATTET/AUSGEWÄHLTE WOHNUNGEN - JA

Anlagen für Behinderten:   JA

Altersbeschränkungen:  NUR ERWACHSENE, KINDER MIT ÜBERWACHUNG DER ERWACHSENEN

In besonderen Fällen wir behalten uns die Recht vor, die gebuchte Wohnung zu eine andere Wohnung mit gleichem oder höherem Standard in ähnlicher Lage zu selbem Preis zu wechseln

Bitte merken Sie, dass wir kein 24-Stunden Service sind.  Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

EINZELNE INFORMATIONEN - HAUSORDNUNG, PRINZIPIEN DER WOHNUNGSNUTZUNG

On-line Buchung:

Direkte Buchung folgt nach der Markierung der "Buche" taste und dann durch die Ausfüllung des Buchungsformulars.  Das Buchungsprogramm wird den Gesamtpreis automatisch berechnen und Sie durch das Buchungs - und Zahlungsverfahren durchfüren.  Die Mindestanzahlung in der Höhe von 30% des zahlbaren Betrags ist dann erforderlich.  Nach der Zahlung erhalten Sie umgehend  auf die in dem Buchungsformular aufgefürte E-mail Adresse eine Buchungbestätigung und einen Voucher, der eine entgültige Bestätigung der Buchung ist, wie auch die Adresse und  den Namen der Kontaktperson, die Ihnen die Schlüssel übergeben wird.

Preise:

  1. Die auf der Webseite aufgefürten Preise sind Bruttopreise inklusive 7% Mehrwertsteuer.
  2. Die aufgefürten Preise können geändert werden.
  3. Falls der Aufenthalt länger als zwei Monate ist, ist eine Mietkauzion in der Höhe von dem Preis des monatlichen Aufenthalts fällig.  Der Preis für den Aufenthalt ist zahlbar im voraus.

Zahlung:

Wir akzeptieren die folgenden Zahlungsformen:

  • Banküberweisung,
  • Bargeld.

Die Rechnung wird Ihnen elektronisch oder per Post zugeschickt werden.

An- und Ausmeldung:

  1. Anmeldung findet an dem angezeigten Ankunftstag in der gebuchten Wohnung mit Anwesenheit unseres Vertreters statt.  Die iAnmeldung besteht aus der fogenden Schritten:
  • Zahlung des Gesamtpreises,
  • Vorzeige des Personalausweises bzw. des Passes,
  • Darstellung der Wohnung und der Wohnungsaustattung,
  • Schlüsselübergabe.

     2.  Ausmeldung findet an dem Abreisetag in der Wohnung in Anwesenheit des JIA Vertreters statt.

Aufenthaltsperiode und Aufenthaltsverlängerung:

  1. Die Hotelnacht dauert von 16:00 Uhr bis 12:00 Uhr des nächsten Tages.
  2. Wenn Sie sich die angezeigte Aufenthaltsperiode zu verlängern wünschen, melden Sie sich bitte bei dem JIA Vertreter bis 17:oo Uhr vor dem Abreisetag an.  Ihr Wunsch wird je nach der Zugänglichkeit der Wohnung berücksichtigt werden.

Buchung, Kündigung und Verkürzung des Aufenthalts:

Im Falle der Buchungskündigung 30 Tagen vor der Ankunft oder frür werden Sie mit keiner Kündigungsgebühr belastet.

Im Falle der Buchungskündigung innerhalb von 30 Tagen vor der Ankunft werden Sie mit der Kündigungsgebühr von 30% des Gesamtpreises für alle Nächte belastet.

Im Falle der Buchungskündigung innerhalb von 7 Tagen vor der Ankunft, werden Sie mit  der Kündigungsgebühr von 50% des Gesamtpreises für alle Nächte belastet.

Im Falle die Buchung nicht gekündigt wird oder der Gast meldet sich an dem Ankunftstag nicht an, ist der Gesamtpreis für alle gebuchten Nächte erforderlich.

Rechte, Pflichte, Verantwortung:

  1. JIA ist verpflichtet einen vollen und unbeschränkten Aufenthalt in der Wohnung zu gewähren.
  2. JIA trägt keine Verantwortung für Verlust oder Beschädigung von Sachen, wenn diese  von den in der Wohnung angemeldeten Personen verursacht worden sind.
  3. Nach der Feststellung von Schäden, der Gast soll JIA sofort informieren.
  4. Gast trägt beschränkte Verantwortung für Schäden/Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Wertsachen oder Sachen, die von wissenschaftlichem und kunstlerischem Wert sind.
  5. Gast trägt materielle Verantwortung für alle Schäden oder Vernichtung von Ausstattungs- und technischen Geräten, die sich aus seiner Schuld oder aus der Schuld den Gast besuchenden Personen ergeben haben.
  6. Es ist nicht gestatten die Wohnung an dritte Personen zu übergeben, auch wenn die gebuchte und bezahlte Aufenthaltsperiode noch nicht ausgelaufen ist.
  7. Nur die in der Buchung angezeigte Zahl von Personen darf in der Wohnung verbleiben.
  8. Nachtstunden sind von 22:00 Uhr bis 9:00 Uhr.
  9. Wir behalten uns vor die gebuchte Wohnung auf eine andere Wohnung mit änlichem oder höherem Standart in änlicher Lage zu gleichem Preis zu wechseln.   

Schutz von Personaldaten:

Durch die On-line Buchung druckt der Gast die Zustimmung aus, die ausschliessliech zu bearbeiten, ausschliesslich zum Zweck der Buchungs- und Meldepflichtvollendung, gemäss dem Gesetz vom 29. August 1997 bearbeiten zu lassen.  Die buchende Person hat Recht den Zugriff auf seine Daten zu haben und die zu aktualisieren.

Prinzipien von Wohnungsnutzung:

  1. Nur die in der Buchung angezeigte Zahl von Personen darf in der Wohnung verbleiben.
  2. Nachstunden sind von 22:00 Uhr bis 9:00 Uhr.
  3. Es ist nicht gestattet Partys und Veranstaltungen in den Wohnung zu organisieren, Musik laut zu hören und die Ruhe zu stören.
  4. Es ist nicht gestattet, die Wohnung auf eine andere Weise als für Wohnungszwecke auszunutzen und es ist besonders nicht gestattet irgendwelche Geschäftstätigkeit in der Wohnung zu führen.
  5. Es ist nicht gestattet, die Wohnung an dritte Personen weiterzuvermieten oder in irgendwelcher Form freizustellen.
  6. Gegen den obigen Punkt wird nicht verstossen, wenn der Gast die Wohnung zum Zweck einer ständigen oder periodischen Freistellung an seine Arbeiter, Mitarbeiter oder Geschäftspartner vermietet, was jedoch früher verabredet werden soll.
  7. JIA wird dem Gast die Schlüssel an dem Wohnungsübergabetag ausgeben.  Im Falle die Schlüssel werden verloren oder zerstört, wird JIA für extra  Gebühr zusätzliche Schlüssel ausgeben und den Gast mit Schlosswechselkosten belasten.   Der Gast darf weder  die Schlösser selbst wechseln noch die Schlüssel kopieren.  Der Gast bekommt zusätzliche Schlüssel, nachdem er/sie entsprechenden Antrag an JIA unterbreitet hat. 
  8. Der Gast darf keine Änderungen in den Wohnungen vornehmen.
  9. Gast verpflichtet sich die Wohnung und die Wohnungsausstattung nutzungsgemäss zu nutzen.

Allgemeine Vorschriften:

  1. Der Gast ist verpflichtet die Wohnung auf diese Weise zu nutzen, so dass gegen das Recht anderer Einwohner auf Ruhe und Privatität nicht verstossen werden.
  2. Der Gast ist verpflichted die gemeinsamen Teile des Gebäudes wie das Treppenhaus, Korridor und die übrigen Räume als auch die Umgebung des Gebäudes von Schäden und Zerstörung zu schutzen.
  3. Der Gast ist verpflichtet die Siedlungsinfrastruktur gemäss  ihrer Bestimmung zu nutzen,  insbesondere die Grünanlagen zu schützen, wie auch die Fusswege und die Strassen nicht zu verschmutzen.
  4. Rauchen im Treppenhaus ist streng verboten.
  5. Es ist nicht gestattet Haustiere zu unterbringen.
  6. Der Gast ist verpflichtet, JIA von entstandenen Schäden in der Wohnung oder in der Wohnungaustattung sofort zu informieren.
  7. Sollte der Gast oder die dritten in der Wohnung verbleibenden Personen für die entstandenen Schäden verantwortlich sein, ist der Gast  verpflichtet, die für Schädenbeseitigung und Ausstattungsaustausch zu einer fehlerfrein Ausstattung zu bezahlen.  Sollte der Gast oder die dritte Person, für die der Gast verantwortlicht ist, die Schäden persönlich verursacht haben, hat JIA das Recht darauf die Schaden aus der Kauzion zu decken, vorausgesetzt, dass solche Kauzion entrichtet worden ist.  In diesem Fall, der Gast ist verpflichtet die Kauzion sofort zu ergänzen, allerdings nicht später als innerhalb von 7 Tagen von der Ankündigung, dass Schäden aus der Kauzion gedeckt worden sind.  Sollte der Verursacher von Schäden nicht bekannt sein, sind alle Gäste proportionell dazu verpflichtiet, die Schäden zu beseitigen.  Die Verantwortung des Gastes und der mit ihm ständig verbleibenden erwachsener Personen für die entstandenen Schäden ist gleich.
  8. Jede Wohnung ist eine einzelne Wohneinheit, die vom Gast aufgrund eines Mietvertrages genutzt wird.  JIA trägt deshalb keine Verantwortung für Verlust oder  die Beschädigung der vom Gast oder von den anderen die Wohnung nutzenden Personen,  in die Wohnung gebrachten Sachen.  JIA trägt deshalb keine Verantwortung, die im Art. 846-852 des Zivilrechts geregelt wird.

Schlussvorschriften:

Angelegenheiten, die in diesen Vorschriften nicht geregelt sind, werden durch das polnische Zivilrecht enschieden.